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Honorar

Die von mir angebotenen Behandlungen werden in aller Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für gesetzlich Versicherte besteht jedoch die Möglichkeit, als Selbstzahler die Behandlungen in Anspruch zu nehmen. Die Behandlungskosten werden in einem Behandlungsvertrag schriftlich vereinbart und richten sich nach der Diagnose, Behandlungsdauer und ausgewählten Therapieform.

Private Krankenkassen, private Zusatzversicherungen und die Bundesbeihilfe übernehmen zum Teil oder auch vollständig die Kosten gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH von 1985). Bitte informieren Sie sich über Einzelheiten in Ihrer Versicherungspolice oder klären Sie dies im eigenen Interesse schon im Vorfeld mit Ihrer Versicherung ab. Eine Nichterstattung oder Teilerstattung hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Honorarforderung.

Lesen Sie hierzu auch die Ausführungen auf der Webseite des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker:

https://www.heilpraktiker.org/gebuehrenverzeichnis-fuer-heilpraktiker

Honorarbeispiele

Traditionelle Naturheilkunde

Erstgespräch

(Anamnese, Untersuchung) 

ca. 120 min.

pauschal

EUR 140,00

Ganzheitliche naturheilkundliche Diagnose und Therapieverfahren

60 min.

EUR 90,00

Craniosacrale Osteopathie

Erwachsene

60 min.

EUR 90,00

Kinder/Säuglinge

60 min.

EUR 70,00

Hausbesuche möglich

Abrechnung erfolgt nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker

Portraet Silke van Loo | Heilpraktiker Praxis Muenchen

Haben Sie Fragen zu den einzelnen Therapieangeboten oder zu einer Kombination von verschiedenen Angeboten? Tel.: +49 178 877 28 68

Sie können gerne Kontakt per E-Mail oder Mobiltelefon mit mir aufnehmen. Ich freue mich auf ihre Nachricht! E-Mail: kontakt@praxisvanloo.de

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der E-Mailverkehr grundsätzlich unverschlüsselt erfolgt.

Termine

Für jeden meiner Patienten plane ich mir ausreichend Zeit für Vorbereitungen und Behandlung ein. Sollten Sie einen Termin ohne Absage oder mit einer kurzfristigen Absage von weniger als 24h nicht wahrnehmen, muss ich ein Ausfallhonorar der anfallenden Behandlungskosten berechnen.

Rechtliche Hinweise

Therapie und Heilversprechen (§11 und § 3Heilmittelwerbegesetz)

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die naturheilkundlichen Therapieangebote der Praxis für Naturheilkunde & ganzheitliche Therapie nicht wissenschaftlich anerkannt und bewiesen sind. Meine Behandlungsmethoden und naturheilkundliche Maßnahmen versprechen keine Heilung oder garantieren die Linderung oder Verbesserung einer Erkrankung. Meine Leistungen sind als Alternativtherapie und als Ergänzung zu bestehenden Therapien zu verstehen.

Steuerliche Hinweise

Sie können Heilpraktiker Rechnungen im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Ihr Steuerberater oder auch das Finanzamt kann Sie darüber informieren.

Heilbehandlungen im Rahmen der Ausübung als Heilpraktiker sind gemäß §4 Nr. 14 a von der Umsatzsteuer befreit.

Schweigepflicht

Nähere Ausführungen zum Thema Schweigepflicht können Sie auf der Webseite:  https://www.heilpraktiker.org/die-berufsordnung-fuer-heilpraktiker lesen.

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